Termine & Honorar – Transparenz und Flexibilität
Die Kosten und Dauer der Therapie hängen von Deinen individuellen Bedürfnissen ab und lassen sich daher nicht pauschal festlegen. Grundsätzlich sind meine Leistungen als Heilpraktiker für Psychotherapie privat zu zahlen, da gesetzliche Krankenkassen diese nicht übernehmen.
Falls Du privat versichert bist oder eine Zusatzversicherung hast, kann eine teilweise Kostenerstattung möglich sein – am besten klärst Du dies vorab mit Deiner Versicherung.

Warum selbst zahlen?
Kein aufwendiges Antragsverfahren
Du kannst direkt starten.
Schnelle Terminvergabe
Keine monatelangen Wartezeiten.
Flexibilität
Online-Therapie oder persönliche Sitzungen in meiner Praxis.
Diskretion – Deine Behandlung bleibt gegenüber Versicherungen, Behörden oder Arbeitgebern anonym.
Individuelle Therapiegestaltung
Neben klassischen Methoden sind auch alternative Ansätze möglich, z. B. Hypnotherapie.
Überbrückungstermine
Ideal, wenn Du auf einen kassengeförderten Therapieplatz wartest.
Steuerliche Vorteile
Heilpraktiker-Rechnungen sind in vielen Fällen absetzbar.
Während Krankenkassen nur bestimmte Therapieformen wie Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse finanzieren, bin ich in der Wahl meiner Methoden flexibler. Ich nehme mir pro Sitzung mehr Zeit (bis zu 100 Minuten), sodass wir intensiver arbeiten können – oft mit schnelleren Fortschritten.
Kosten pro Sitzung (gültig für 2025)
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Einzelsitzung 75 €
Dauer: ca. 50 Minuten
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Doppelstunde 130€
Dauer: ca. 100 Minuten
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Kurzsitzung 30 €
Nur für Bestandspatienten / Notfälle, Dauer: ca. 20 Minuten
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Spazieren & Therapieren 120 €
Dauer: ca. 90 Minuten Preis bei eigener Anfahrt
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Vorgespräch für „Spazieren & Therapieren“ kostenlos
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Kennenlerngespräch kostenlos
Online, Dauer: ca. 20 Minuten
📌 Hinweis: Heilbehandlungen sind gemäß §4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei.
Bezahlung & Terminabsagen
- Das Honorar ist online über Rechnung, bei Präsenzterminen über Rechnung oder vor der Sitzung per Kartenzahlung zu entrichten.
- Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, müssen voll in Rechnung gestellt werden. Dies gilt nicht bei fristgerechter Absage oder unverschuldetem Nichterscheinen (z. B. Unfall, ärztlich attestierte Krankheit).